Darf ich in Europa aktuell normal reisen? Und was gilt für wen? Die wichtigsten Informationen rund um die Reisebedingungen erfährst du hier im Überblick. Bitte beachte, dass die Bedingungen sich stets ändern können und informiere dich ebenfalls vor einer Reise beim Auswärtigen Amt.
Wer geimpft, genesen oder geboostert ist, für den ist das Reisen innerhalb Europas deutlich einfacher, als für diejenigen, die noch ungeimpft sind. Diesen Menschen erleichtern die Urlaubsländer die Einreise und du brauchst nicht in Quarantäne und musst entweder keinen oder einen weniger strengen Corona-Test nachweisen. Innerhalb der Europäischen Union gelten alle diejenigen als voll geimpft, die das mit dem digitalen Impfpass belegen können.
Vollständig geimpft sind alle diejenigen Menschen, die entweder zwei Impfdosen erhalten haben, oder eine Impfung und eine überstandene Covid-Erkrankung. Die vollständige Impfung gilt jedoch erst nach 14 Tagen nach der zweiten Impfung, nach einer Infektion und einer anschließenden Impfung sofort und nach einer Impfung und der danach überstandenen Infektion ab dem 29. Tag. Liegt also die Infektion mindestens 28 Tage zurück, gilt der Genesenen-Status, allerdings nur für drei Monate lang. Dieser muss entweder digital oder per ärztlichem Testnachweis auf Papier nachgewiesen werden. Seit dem 1. Februar 2022 gelten die digitalen Impfzertifikate der EU allerdings nur noch neun Monate. Wenn du reisen willst, solltest du daher rechtzeitig prüfen, ob das Zertifikat noch gültig ist. Andernfalls kannst du mit einer Booster-Impfung dafür sorgen, dass du weiterhin als geimpft giltst. Ohne vollständiges Impfzertifikat musst du mittels PoC-Antigen-Schnelltest oder PCR-Test nachweisen, dass du keine Coronaviren aufweist. Es hängt vom jeweils gewünschten Reiseziel ab, welcher Test vorgeschrieben ist, wie viele Stunden seit dem Test vergangen sein dürfen und für wie viele Stunden das Ergebnis gültig ist.
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Am besten ist es, du informierst dich rechtzeitig und prüfst kurz vor der Reise noch einmal nach, welche Bestimmungen gerade aktuell gelten. Kommst du nach deinem Urlaub aus einem Gebiet zurück, in dem sich eine Variante des Virus ausgebreitet hat, oder das zu einem Hochrisikogebiet erklärt wurde, musst du vor der Einreise die digitale Einreiseanmeldung ausfüllen. Du bekommst anschließend eine Bestätigung und musst diese vorzeigen können. Falls das mit deinem Handy nicht funktioniert, solltest du stattdessen eine Ersatzmitteilung ausfüllen. Sobald du in einem solchen Fall von deiner Reise zurückkommst, solltest du dich für zehn oder 14 Tage in Quarantäne begeben.
Es kann vorkommen, dass die Bundesregierung immer wieder andere Gebiete und Länder als Virusvarianten- oder Hochrisikogebiete einstuft. Achte daher immer wieder auf Änderungen – diese können sehr kurzfristig auftreten. Sicherlich ist es grundsätzlich ebenfalls sinnvoll, die Leistungen und Gültigkeit der Reisekrankenversicherung zu überprüfen.
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